Deutsche-Datenschutzberatung

Deutsche-Datenschutzberatung

Das Bundesdatenschutzgesetz ist für ALLE Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen verpflichtend!


  • Prüfen Sie jetzt die rechtliche Gültigkeit der Bestellung Ihres Datenschutzbeauftragten!

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz darf nur zum Beauftragten für den Datenschutz bestellt werden, wer zur Erfüllung seiner Aufgaben die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.

 

  • Hat Ihr Datenschutzbeauftragter Personalverantwortung oder hat er eine leitende Stellung in Ihrem Unternehmen?

Dann ist die Bestellung des Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen im Sinne der Aufsichtsbehörden ungültig!

Diese Ordnungswidrigkeit kann seit der Novelle II vom 01.09.2009 mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie vertraulich und neutral.

 

  • Wir bieten Ihnen eine kompetente, rechtssichere Beratung mit Lösungsmöglichkeiten, um Ihr Unternehmen datenschutzkonform aufzustellen!